Wohngeld bei Umzug — Was ist zu beachten?

Ein Umzug hat direkte Auswirkungen auf Ihren Wohngeldanspruch. Ob sich das Wohngeld erhöht, verringert oder ganz entfällt, hängt von Ihrem neuen Wohnort und der neuen Miethöhe ab. Informieren Sie die Wohngeldstelle rechtzeitig, um Nachteile zu vermeiden.

Achtung: Ein Umzug muss der Wohngeldstelle unverzüglich gemeldet werden — auch wenn Sie innerhalb Düsseldorfs umziehen. Unterlassen Sie die Meldung, drohen Rückforderungen und Bußgelder.

Umzug innerhalb Düsseldorfs

Wenn Sie innerhalb Düsseldorfs umziehen, bleibt die Mietstufe IV unverändert. Das Wohngeld ändert sich nur, wenn sich Ihre Miethöhe oder die Wohnfläche ändert:

  • Höhere Miete → mehr Wohngeld: Wenn Ihre neue Miete höher ist als die alte (aber immer noch innerhalb des Höchstbetrags), kann das Wohngeld steigen
  • Niedrigere Miete → weniger Wohngeld: Wenn Sie in eine günstigere Wohnung ziehen, sinkt in der Regel auch das Wohngeld
  • Gleiche Miete → unverändertes Wohngeld: Bei gleicher Miethöhe bleibt das Wohngeld in der Regel gleich

Umzug in eine andere Stadt

Ziehen Sie aus Düsseldorf weg, ändert sich die Mietstufe — und damit möglicherweise Ihr Wohngeldanspruch:

  • In eine Stadt mit höherer Mietstufe: München (VI), Köln (V) — Ihr Wohngeldanspruch kann steigen, weil höhere Mietbeträge anerkannt werden
  • In eine Stadt mit niedrigerer Mietstufe: Duisburg (III), ländlicher Raum (I oder II) — Ihr Anspruch kann sinken, weil weniger Miete anerkannt wird
  • Zuständigkeitswechsel: Sie müssen bei der Wohngeldstelle der neuen Stadt einen neuen Antrag stellen. Die bisherige Bewilligung endet mit dem Umzug.

Das müssen Sie bei einem Umzug tun

  1. Wohngeldstelle informieren: Melden Sie den geplanten Umzug schriftlich oder persönlich — möglichst vor dem Umzugstermin
  2. Neue Unterlagen einreichen: Neuer Mietvertrag und Vermieterbescheinigung — auch bei einem Umzug innerhalb Düsseldorfs
  3. Neue Meldebescheinigung: Nach der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt reichen Sie die neue Meldebescheinigung bei der Wohngeldstelle ein
  4. Bei Umzug in andere Stadt: Stellen Sie bei der neuen Wohngeldstelle einen Neuantrag. Besorgen Sie sich dafür rechtzeitig alle benötigten Unterlagen

Auszahlung während des Umzugs

Das Wohngeld wird weitergezahlt, solange der Bewilligungszeitraum läuft und Sie die Änderung gemeldet haben. Die Wohngeldstelle berechnet das Wohngeld auf Basis der neuen Miete neu. Eventuelle Überzahlungen müssen Sie zurückzahlen, Nachzahlungen erhalten Sie ausgezahlt.

Besonderheit: Trennung und Umzug

Wenn Sie sich von Ihrem Partner trennen und ausziehen, ändert sich Ihre Haushaltsgemeinschaft. Der in der Wohnung verbleibende Partner muss die Trennung melden. Für Ihre neue Wohnung stellen Sie einen eigenen Wohngeldantrag — nun als Ein-Personen-Haushalt oder mit den bei Ihnen lebenden Kindern.

Tipp: Informieren Sie sich vor einem geplanten Umzug über die Mietstufe der Zielstadt und die dort geltenden Höchstbeträge. So können Sie abschätzen, wie sich Ihr Wohngeld verändern wird.